Mehrbedarfsschaden

Unter einem Mehrbedarfschaden versteht man erhöhte Lasten infolge verletzungsbedingter Defizite gegenüber dem bisherigen Lebenszuschnitt. Dazu gehören

– erhöhte Lebenshaltungskosten
– Kosten für die berufliche Rehabilitation, Besuch einer Behindertenwerkstatt
– geplante Eigenleistungen bei Bauvorhaben, die jetzt von Handwerkern erbracht werden müssen
– eine Haushaltshilfe oder Gartenhilfe,
– Kommunikationshilfen, z.B. Computer, Arbeitstisch und orthopädischer Stuhl
– Kraftfahrzeugkosten, z.B. Automatikgetriebe
– ein Pflegemehraufwand
– Anschaffungen für orthopädisches Schuhwerk, Brillen, Hörgeräte, Unterarmstützen oder Gehhilfen (Rollator), Stützstrümpfe, Korsett
– verletzungsbedingte Umzugskosten, Umbaukosten (Bad, Aufzug, Treppenlift)
– erhöhte Versicherungsprämien.

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