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Ein Neugeborenes kann Hirnschäden mit schweren körperlichen und geistigen Behinderungen erleiden, wenn der Arzt bei der Geburt einen Fehler macht.
Eine Geburt läuft nicht immer nach Plan.
War nach dem ersten Aufklärungsgespräch ursprünglich eine vaginale Entbindung geplant und verändern sich nachträglich die Umstände (z.B. vorzeitiger Blasensprung), kann die vaginale Entbindung für das Kind gefährlich werden.
Wenn sich nachträglich das Nutzen-Risiko-Verhältnis verändert und der Arzt die Schwangere nicht erneut über die Möglichkeit einer Schnittentbindung aufklärt, kann das als Aufklärungsfehler eingestuft werden (BGH 13.09. 2016, Az.: VI ZR 239/16).
Der Arzt muss eine fehlerfreie Aufklärung beweisen, wenn die Schwangere einen Aufklärungsfehler geltend macht.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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