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Bandscheibenvorfall

Deutet das klinische Bild auf einen massiven, bei konservativem Vorgehen möglicherweise irreversiblen Schaden, ist die Operation eines Bandscheibenvorfalls dringend indiziert.
Unterbleibt die Aufklärung des Patienten, ist davon auszugehen, dass er sich operieren lassen hätte.
Werden Bandscheibenteile, die in den Spinalkanal eingedrungen sind, nicht entfernt, liegt darin ein grober Behandlungsfehler.
180.000 Euro Schmerzensgeld bei weitreichenden Lähmungserscheinungen der unteren Körperteile mit Sexualstörungen und depressiven Verstimmungen sind angemessen (OLG Koblenz, 29.10.2009).

Bandscheiben-Operation
Cauda-Syndrom
Distorsion
Facettensyndrom
Fussheber und Senkerschwäche
Kauda-Syndrom
Neurochirurgie
Postnukleotomie-Syndrom
Rücken, Nerven
Spondylolisthesis
Stenose
Subluxation
Tinnitus