Befunderhebungsfehler

Wenn der Arzt bei Verdacht auf z.B. eine Erkrankung die notwendigen Untersuchungen nicht vornimmt und dadurch dem Patienten schadet, spricht man von Befunderhebungsfehler (OLG Oldenburg (Oldenburg) 13.11.2019, Az.: 5 U 108/ 18).

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