Bereitschaftsdienst

Jeder niedergelassene Arzt hat in Deutschland die Pflicht, am ärztlichen Notdienst teilzunehmen.
Der Ärztliche Notdienst macht erforderlichenfalls auch Hausbesuche; die Entscheidung über die tatsächliche Notwendigkeit einer Maßnahme obliegt der Einschätzung des Arztes.

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