voll beherrschbare Risiken

Für die Frage der Beweislast kommt es in Arzthaftungsprozessen darauf an, in welcher Sphäre der Schaden entstanden bzw. sich das Risiko verwirklicht hat. Stammt das Risiko aus einem Bereich, dessen Gefahren ärztlicherseits objektiv voll ausgeschlossen werden können und müssen (so genannte voll beherrschbare Risiken), wird vermutet, dass der Schaden auf einem schuldhaften Behandlungsfehler oder Organisationsfehler des Krankenhauses beruht.
Das führt i.d.R. zu einer Beweislastumkehr.

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