Ein Verdienstausfallschaden entsteht, wenn in Folge eines Unfalls oder eines Behandlungsfehlers die Erwerbsfähigkeit des Geschädigten vollständig bzw. teilweise entweder zeitlich beschränkt oder dauerhaft eingeschränkt ist.
Um die Höhe des Verdienstausfalls berechnen zu können stellen wir eine Prognose über den Verdienst, den der Geschädigte ohne den Unfall oder Behandlungsfehler gehabt hätte.
Die Differenz zwischen den bisher erzielten Einnahmen und dem prognostizierten Einnahmen ergibt den Verdienstausfall.


Wichtiger Hinweis
Unsere Kanzlei zieht Anfang Juni nach Langenargen am Bodensee. Bitte beachten Sie die folgenden Schließzeiten und Kontaktmöglichkeiten.
11. Juni 2026 (nachmittags) — Kanzlei geschlossen. Telefonisch erreichbar über die Mobilfunknummern:
0172 / 8342118 Jochen Beyerlin
0172 / 8267789 Elke Beyerlin
12. Juni 2026 (ganztags) — Kanzlei geschlossen. An diesem Tag ziehen wir die EDV um.
Vom 11. Juni 2026, 12:00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 08:00 Uhr sind wir per E-Mail nicht erreichbar.
Telefon Festnetz 07543 / 9526942
Die Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.