Verdienstausfall

Ein Verdienstausfallschaden entsteht, wenn in Folge eines Unfalls oder eines Behandlungsfehlers die Erwerbsfähigkeit des Geschädigten vollständig bzw. teilweise entweder zeitlich beschränkt oder dauerhaft eingeschränkt ist.
Um die Höhe des Verdienstausfalls berechnen zu können stellen wir eine Prognose über den Verdienst, den der Geschädigte ohne den Unfall oder Behandlungsfehler gehabt hätte.
Die Differenz zwischen den bisher erzielten Einnahmen und dem prognostizierten Einnahmen ergibt den Verdienstausfall.

Schadenersatz

Medizinrecht

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0172 / 8342118 Jochen Beyerlin

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88085 Langenargen am Bodensee

Telefon Festnetz 07543 / 9526942

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