Das ist lange nicht so einfach, wie es klingt.
Diese drei Behauptungen müssen bewiesen werden:
1. Es gab einen Behandlungsfehler.
2. Es gab einen gesundheitlichen Schaden.
3. Der Behandlungsfehler ist Ursache für den Schaden.
Frage: Wie soll man eigentlich beweisen, dass z.B. eine Vorerkrankung bei den durch die Behandlung entstandenen Schäden keine Rolle spielten? Klagende Patienten haben da schnell das Nachsehen.
Bei der Vernehmung von Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung vor Gericht brauchen Fachanwälte für Medizinrecht Fingerspitzengefühl und Hartnäckigkeit.
Richter fühlen sich in den Niederungen der Medizin oft erfahrener, als sie es wirklich sind.
Unterstützung beschaffen sie – wenn überhaupt – durch „langjährig gediente“ Gerichtsgutachter, die im Zweifel – oder aus Gewohnheit bzw. innerer Überzeugung – weder Richtern noch Ärzten in die Parade fahren möchten.
Im Gegenteil: Vermutlich werden sie wegen ihrer Haltung immer wieder als „neutrale“ Wissenschaftler geladen, um Urteile zu untermauern oder unangreifbarer zu machen.
Ein strukturelles Phänomen kommt dazu: Als Gerichtsgutachter arbeiten auch Professoren, die im Hauptberuf Rechtsanwalt sind. Die wiederum leiten Medizinrechtsabteilungen von Großkanzleien; ihre Teams vertreten regelmäßig und ausschließlich Kliniken, Ärzte und Versicherungen.
Nur der vollständige und richtige Vortrag führt im Prozess gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus überhaupt dazu, dass die richtigen Fragen an einen Sachverständigen gestellt werden können.
Gutachter entscheiden häufig Schadenersatzprozesse.
Das ist überhaupt nur möglich, weil Haftpflichtversicherungen, Kliniken und Gerichte sich von Sachverständigen beraten lassen und mangels eigener Fachkenntnis deren Einschätzung kritiklos übernehmen.
Für uns ist dieser fatale Zusammenhang Grund und Motivation, Sachverständige bestmöglich zu kontrollieren und in Vernehmungen und Verhandlungen- sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – unnachgiebig auf Aufklärung zu pochen.
In unserer Datenbank befindet sich einen großer Schatz. Er besteht aus Sachverständigengutachten jeder medizinischen Disziplin. Diese Datenbank wird wöchentlich aktualisiert. Jedes neue Urteil ergänzt ältere Gutachten.
Wir sind daher stets auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung. Wir können detailreich vergleichen und stets korrekt und erschöpfend aus der Rechtsprechung zitieren.
Wir schaffen es dadurch – und oft durch die aktive Mithilfe unserer Mandanten -, nahezu auf Augenhöhe mit den Sachverständigen zu argumentieren. Wir prüfen besonders kritisch,
Rechtsanwalt Jochen Beyerlin
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin,
Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
Anmelden: kanzlei@beyerlin.de
Telefon: +49 751 3529735
Skype: live:j.beyerlin
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Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg
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Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg
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