Medizinrecht vor Gericht: Gutachter-Macht

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Erfahrene Patientenanwälte setzen vor Gericht Patientenrechte durch.

Das ist lange nicht so einfach, wie es klingt.
Diese drei Behauptungen müssen bewiesen werden:

1. Es gab einen Behandlungsfehler.
2. Es gab einen gesundheitlichen Schaden.
3. Der Behandlungsfehler ist Ursache für den Schaden.

Frage: Wie soll man eigentlich beweisen, dass z.B. eine Vorerkrankung bei den durch die Behandlung entstandenen Schäden keine Rolle spielten? Klagende Patienten haben da schnell das Nachsehen.

Patientenrechte im Gerichtssaal – Hindernisse und Lösungen

Bei der Vernehmung von Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung vor Gericht brauchen Fachanwälte für Medizinrecht Fingerspitzengefühl und Hartnäckigkeit.

Ideologie im Gerichtssaal

Richter fühlen sich in den Niederungen der Medizin oft erfahrener, als sie es wirklich sind.
Unterstützung beschaffen sie – wenn überhaupt – durch „langjährig gediente“ Gerichtsgutachter, die im Zweifel – oder aus Gewohnheit bzw. innerer Überzeugung – weder Richtern noch Ärzten in die Parade fahren möchten.
Im Gegenteil: Vermutlich werden sie wegen ihrer Haltung immer wieder als „neutrale“ Wissenschaftler geladen, um Urteile zu untermauern oder unangreifbarer zu machen.
Ein strukturelles Phänomen kommt dazu: Als Gerichtsgutachter arbeiten auch Professoren, die im Hauptberuf Rechtsanwalt sind. Die wiederum leiten Medizinrechtsabteilungen von Großkanzleien; ihre Teams vertreten regelmäßig und ausschließlich Kliniken, Ärzte und Versicherungen.

Die Vernehmung des Sachverständigen – Königsdisziplin im Gerichtssaal

Nur der vollständige und richtige Vortrag führt im Prozess gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus überhaupt dazu, dass die richtigen Fragen an einen Sachverständigen gestellt werden können.

Die Macht der Gutachter

Gutachter entscheiden häufig Schadenersatzprozesse.
Das ist überhaupt nur möglich, weil Haftpflichtversicherungen, Kliniken und Gerichte sich von Sachverständigen beraten lassen und mangels eigener Fachkenntnis deren Einschätzung kritiklos übernehmen.
Für uns ist dieser fatale Zusammenhang Grund und Motivation, Sachverständige bestmöglich zu kontrollieren und in Vernehmungen und Verhandlungen- sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – unnachgiebig auf Aufklärung zu pochen.

Worauf achten wir bei einem Sachverständigengutachten?

In unserer Datenbank befindet sich einen großer Schatz. Er besteht aus Sachverständigengutachten jeder medizinischen Disziplin. Diese Datenbank wird wöchentlich aktualisiert. Jedes neue Urteil ergänzt ältere Gutachten.
Wir sind daher stets auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung. Wir können detailreich vergleichen und stets korrekt und erschöpfend aus der Rechtsprechung zitieren.
Wir schaffen es dadurch – und oft durch die aktive Mithilfe unserer Mandanten -, nahezu auf Augenhöhe mit den Sachverständigen zu argumentieren. Wir prüfen besonders kritisch,

  • wer den Gutachter bezahlt. Zahlt ihn ein Haftpflichtversicherer, gehen wir i.d.R. von einem Gefälligkeitsgutachten aus
  • welche besondere Sachkunde den Gutachter auszeichnet
  • welche Facharzttitel der Gutachter hat
  • über wie viel Berufserfahrung in diesem Fachgebiet er verfügt
  • welche derzeitige Position er innehat
  • bei welcher derzeitigen Arbeitsstelle er seit wann arbeitet
  • welche „Gutachtengeschichte“ er hat (Wie oft trat er schon als Gutachter ausschließlich für Kliniken oder Ärzte auf?)
  • Welches Fachgebiet er vertritt (Wir lehnen z.B. gewöhnlich einen Neurochirurgen als Gutachter bei einer Rückenoperation ab; ein Orthopäde wird alle in Betracht kommenden Behandlungsmöglichkeiten prüfen, der Neurochirurg womöglich nur die teuerste Operation). (ACHTUNG! Ideologiefalle!)
  • Was er mit wem zusammen publiziert hat? (Wenn er mit dem beklagten Arzt zusammen publiziert / geforscht / gearbeitet hat, ist seine Befangenheit wahrscheinlich, und wir lehnen ihn ab)
  • ob das Gutachten auf widerspruchsfrei, schlüssig und vollständig ist.
  • ob der Gutachter nur Allgemeinplätze von sich gibt oder konkret auf den Fall unseres Mandanten eingeht
  • ob die Ausführungen des Sachverständigen mit dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik in Übereinklang zu bringen sind

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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Rechtsanwalt Jochen Beyerlin Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg

Rechtsanwältin Elke Beyerlin Fachanwältin für Medizinrecht, Ravensburg

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