Gefälligkeitsgutachten
Kommt ein Sachverständiger seiner Pflicht zur Unabhängigkeit nicht korrekt nach, kann ein Gefälligkeitsgutachten vorliegen.
Damit es dazu nicht kommt, prüfen wir verwandtschaftliche Beziehungen, berufliche Verbindungen oder auch Sympathie-/Antipathie- Äußerungen
hinsichtlich einer Partei.
Ortsferne des Gutachters ist in der Regel für dessen Unabhängigkeit günstig.