Fruchtwasseruntersuchung
Der Arzt ist verpflichtet, die schwangere Frau über die Gefahren einer genetischen Schädigung des Kindes aufzuklären.
Eine „spätgebärende“ Frau ab dem 35. Lebensjahr muss stets auf die Möglichkeit einer Fruchtwasseruntersuchung aufmerksam gemacht werden, um eine eventuelle Behinderung des Kindes zu erkennen und sich gegebenenfalls für eine Abtreibung zu entscheiden.