Entbindung
Bei vitaler kindlicher Gefährdung in einem Perinatalzentrum ist ein Zeitbedarf von mehr als 20 Minuten nicht akzeptabel und als grober Behandlungsfehler anzusehen.
Der Kläger litt durch die Unterversorgung mit Sauerstoff u.a. an schwerster geistiger Behinderung und ist zudem schwerst körperlich behindert und blind.