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Einem Durchgangsarzt können bei der Behandlung von Verletzungen nach einem Arbeitsunfall Fehler unterlaufen.
Durchgangsärzte sind in den meisten Fällen Fachärzte für Chirurgie (Unfallchirurgie) und Orthopädie.
In den meisten Fällen haftet der Arzt für Fehler persönlich. Wenn der Durchgangsarzt aber über die Art der Behandlung (allgemeine oder besondere) entscheiden musste, handelte er in Ausübung eines öffentlichen Amtes.
Wenn die Verletzung keinen besonderen Einsatz von medizinischen Geräten erfordert und keine speziellen unfallmedizinischen Qualifikationen des Arztes notwendig sind, wird eine allgemeine Heilbehandlung durchgeführt.
Wenn die Verletzung wegen ihrer Art und der Schwere besondere unfallmedizinische Qualifikationen erfordert, wird eine besondere Heilbehandlung durchgeführt.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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