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Arzthaftungsprozess: Rechtsschutzversicherung will nicht zahlen. Was tun?

Immer wieder dieselben Einwendungen und Verzögerungsstrategien!
Bevor die Ansprüche geltend gemacht oder eine Klage eingereicht werden kann, ist die schriftliche Kostenübernahmezusage der Rechtsschutzversicherung einzuholen. Dabei begegnet man immer wieder denselben Verzögerungsstrategien.

Besonders perfide ist der Einwand der mangelnden Erfolgsaussicht.

Damit die Rechtsschutzversicherung überhaupt zahlt, muss eine sorgfältige Deckungsanfrage erfolgen.

Eine unzureichende Argumentation des Patienten führt sofort dazu, dass die Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt.

Sofort uns als Fachanwälte konsultieren. Das tun wir als Erstes:

  • Sichtung der Versicherungspolice
  • Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen & Leistungsausschlüsse
  • Verfassen einer rechtssicheren Deckungsanfrage
  • Ggfs. Prüfung der Ablehnungsgründe des Versicherers
  • Formulierung und Einreichung eines Widerspruchs
  • Falls notwendig, Erstellung eines Stichentscheids
  • Unterstützung bei der Beschwerde vor dem Ombudsmann
  • Zur Not Erstellung und Einreichung der Klageschrift gegen die Rechtsschutzversicherung
  • Vertretung vor Gericht
  • Durchsetzung der Kostenübernahme

Suchen Sie hier Ihr Stichwort:

Bei bestimmten Rechtsschutzversicherungen ist es ein langwieriger Prozess, die Deckungszusage zu erhalten. Wir erhalten sie am Ende aber immer – ausnahmslos.

1. Was tun, wenn die Rechtsschutzversicherung sich nicht meldet oder Einwendungen erhebt.?

Sehr häufig verzögern Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage um mehrere Wochen. Dazu hat der Bundesgerichtshof schon länger festgestellt, dass nach Eingang einer Deckungsanfrage der Rechtsschutzversicherer eine Entscheidung innerhalb von 3 Wochen verbindlich treffen muss.
Das ist allerdings sehr häufig nicht der Fall. Die Sachbearbeiter sind nicht erreichbar, man wird am Telefon oder per E-Mail hingehalten, es erfolgen sinnlose Einwendungen.
Dagegen hilft zunächst einmal eine ausführliche Deckungsanfrage, die allen Einwendungen, die die Rechtsschutzversicherung erheben könnte, von vornherein begegnet. Dann übernimmt es unser Sekretariat, hartnäckig nachzufragen. Hilft dies auch nicht, beschweren wir uns beim Vorgesetzten des Sachbearbeiters, beim Vorstand, beim Ombudsmann oder gar beim BaFin.
Zurzeit prüfen wir mit Kollegen, ob nicht eine Klage gegen die Rechtsschutzversicherungen wegen Verzugs mit der Deckungszusage möglich ist.

2. Unter folgenden Voraussetzungen zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht:

Die 3-monatige Wartezeit nach Vertragsabschluss ist noch nicht abgelaufen.
Der Versicherungsnehmer hat die monatlichen Versicherungsbeiträge nicht gezahlt, obwohl er qualifiziert gemahnt worden ist..
Das Rechtsgebiet fällt nicht unter die bedingungsgemäßen Rechtsgebiete der abgeschlossenen Versicherung. Arzthaftungsrecht gehört zum allgemeinen Schadensrecht und ist deswegen immer abgedeckt. Eine Ausnahme stellt eine reine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung dar.
Bei der Deckungsanfrage fehlen wichtige Unterlagen wie Kostenaufstellung über den entstandenen Schaden.

3. Deckungszusage für jeden Verfahrensschritt

Rechtsschutzversicherungen erteilen die Deckungszusage nur für einzelne Verfahrensschritte. Bei langwierigen Verfahren über mehrere Instanzen genügt es deshalb nicht, nur eine Deckungsanfrage einzuholen.
Versicherte müssen jeden Schritt mit ihrer Versicherung absprechen. Ansonsten zahlt die Rechtsschutzversicherung trotz vorheriger Deckungszusage nicht.
Wir übernehmen das deswegen für unsere Mandanten.

4. Rechtsschutzversicherungen arbeiten gewinnorientiert.

Generell will die Rechtsschutzversicherung möglichst spät oder gar nicht zahlen, wenn hohe Kosten angeblich geringen Erfolgsaussichten gegenüberstehen.
Je höher der bei Ihnen eingetretene Schaden, desto sorgfältiger und umfangreicher müssen Sie bereits in der Deckungsanfrage argumentieren und Beweise für den eingetretenen Schaden vorlegen.

Vorsicht vor Direktkontakten der Versicherung an Sie:
Bitte beachten Sie auch, dass Rechtsschutzversicherer gerne versuchen, am Rechtsanwalt vorbei direkt mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, um den Schaden angeblich zu überprüfen. Hintergrund dabei ist, dass der dann Schaden möglicherweise geringer ausfällt, weil Sie nicht alle Schadenspositionen genau kennen oder gar der Versuch, einen Keil zwischen Sie und Ihren Rechtsanwalt zu treiben.

Ein derartiges Verhalten ist ungehörig und rechtlich nicht zulässig.
In diesem Fall müssen Sie die Anfrage der Rechtsschutzversicherung sofort mit uns besprechen. Wir werden dann mit Ihnen zusammen gegenüber der Rechtsschutzversicherung den Schaden sorgfältig berechnen und offenlegen.
Dann muss die Rechtsschutzversicherung diesen akzeptieren. Tut sie dies nicht, können wir dagegen klagen. Diese Klagen haben in aller Regel Erfolg.

5. Was tun, wenn die Rechtsschutz­versicherung nicht zahlen will?

Nach Expertenmeinung sind 90 % der Ablehnungen durch Rechtsschutzversicherungen ungerechtfertigt. Ein Großteil der Versicherungsnehmer lässt es darauf beruhen und akzeptiert die Entscheidung wortlos.

Anwalt fragen
Rechtsschutzversicherer begründen selten freiwillig ihr „Nein“.

Ablehnungsgrund rauskriegen und prüfen
Will die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen, sollten Sie durch einen Anwalt zuerst den Ablehnungsgrund überprüfen lassen. Für die Ablehnung einer Deckungszusage brauchen Versicherer einen triftigen Grund.
Viele Rechtsschutzversicherer wollen die Zahlung umgehen und lehnen Deckungsanfragen häufig nicht ausreichend begründet ab.

Widerspruch einlegen
Begründet die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme unzureichend, können Versicherungsnehmer Widerspruch einlegen. Belegen Sie im Schreiben an den Versicherer, dass eine Finanzierung in Ihrem Fall erfolgen muss.
Der Anwalt erstellt ein rechtssicheres Schreiben, das alle Ablehnungsgründe berücksichtigt und konkrete Beweise vorlegt. So erreichen Sie, dass die Versicherung die Entscheidung erneut prüft – und ggf. zurücknimmt.

Stichentscheid einholen
Verweigert die Versicherung ihnen weiterhin den Rechtsschutz, sollten Versicherte einen Fachanwalt als objektiven Gutachter einschalten. Dieser klärt, ob die Ablehnung des Rechtsschutzversicherers gerechtfertigt ist.
In diesem Zusammenhang sieht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) entweder einen Stichentscheid oder ein Schiedsgutachten vor.
In beiden Fällen prüft ein Anwalt die Ablehnung mit einem zweiten Gutachten, um die Erfolgsaussichten einer Kostenübernahme neu zu bewerten. Das Recht, welcher Anwalt dafür ausgesucht wird, liegt bei Ihnen. Zusammen mit uns können Sie einen spezialisierten Kollegen einschalten, der vom Rechtsschutzversicherer unabhängig ist.
Das Ergebnis ist für die Rechtsschutzversicherung bindend.

Beschwerde an Ombudsmann
Eine weitere außergerichtliche Möglichkeit, sich gegen die Entscheidung des Rechtsschutzversicherers zu wehren, ist die Schlichtung durch einen Ombudsmann.
Er ist die Schlichtungsstelle der Versicherungsgesellschaft, bei der sich Versicherungsnehmer beschweren können.
Bei einem Streitwert bis 10.000 Euro ist die Entscheidung des Ombudsmannes bindend.
Er kann Ihren Rechtsschutzversicherer dazu verpflichten, die Kosten Ihres Rechtsfalles zu übernehmen.
Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, eine zulässige Beschwerde mit Kopien relevanter Unterlagen zu übersenden.
In einem Beschwerdebrief stellt er die ungerechtfertigte Ablehnung deutlich heraus und überzeugt somit den Ombudsmann von der Notwendigkeit der Kostenübernahme.
Häufig lässt sich durch diesen Schritt ein kostenintensives und langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden.

Deckungsklage
Sind alle außergerichtlichen Versuche gescheitert, können Sie innerhalb von 6 Monaten Klage einreichen. Im Verfahren überprüft das Gericht, ob und in welchem Umfang Ihr Rechtsschutzversicherer dazu verpflichtet ist, die entstandenen Kosten zu übernehmen.

6. Anspruch rechtssicher prüfen und mit Nachdruck durchsetzen

Ein Anwalt klärt den Leistungsanspruch und die Handlungsoptionen zum Vorgehen gegen die Versicherung.
Durch die rechtssichere Formulierung der Deckungsanfrage erhöht ein Anwalt die Erfolgsaussichten zur Kostenübernahme.
Bestehen Erfolgschancen, legt er Widerspruch gegen die Ablehnung beim Rechtsschutzversicherer ein.

Anwalt setzt Finanzierung durch.
Mit einwandfreier Beweisführung und einem objektiven Gutachten auf Basis Ihrer Versicherungspolice beweist der Anwalt, dass eine Kostenübernahme erfolgen muss.
Ob außergerichtlich oder im Klageprozess: Der Anwalt vermittelt zwischen den Parteien, wehrt Gegenargumente Ihres Versicherers ab und setzt die Finanzierung rechtzeitig für Sie durch.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung bereits dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger Rechts- oder Tatfragen abhängt.
Eine Beweisantizipation durch die Rechtsschutzversicherung ist im vorliegenden Fall ebenso wenig denkbar, wie wenn in dem vergleichbaren Fall ein Prozesskostenhilfegesuch an ein Gericht gestellt würde.

7. Drei Beispiele für unwirksame Einwendungen der Rechtsschutzversicherer

1. Einwand, die Argumente der Gegenseite seien stichhaltiger als die des Versicherten.
Auf diese Einwände kommt es schlicht nicht an!
Der BGH sagt dazu (25.02.2015, Az. IV ZR 214 / 14):
„Erhebt der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung einen Anspruch gegen einen Dritten, ist für die Festlegung der den Versicherungsfall kennzeichnenden Pflichtverletzung allein der Tatsachenvortrag entscheidend, mit dem der Versicherungsnehmer den Verstoß seines Anspruchsgegners begründet. Für die Bestimmung des Versicherungsfalles ist es unerheblich, was der Anspruchsgegner des Versicherungsnehmers gegen dessen Begehren einwendet.“

2. Die Entscheidung über die Kostenübernahmezusage dauert Monate an.
Die Rechtsschutzversicherung hat – entgegen der Ansicht vieler Sachbearbeiter – auch nicht das Recht, sich mit einer Entscheidung in der Sache unbegrenzt Zeit zu lassen. Eine Entscheidung muss innerhalb eines Zeitraumes von 2-3 Wochen getroffen werden:
Der Anspruch des Versicherungsnehmers wird fällig, wenn der Versicherer die Rechtsschutzdeckung nicht innerhalb angemessener Frist bestätigt.
Lehnt der Versicherer die Deckung nicht rechtzeitig ab, kann er sich auf eine fehlende Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit nicht berufen.
Noch weiter geht inzwischen Buschbell: Er sieht eine Frist von 10 Tagen als hinreichend an. Im Zeitalter moderner Kommunikationsmittel betrachtet er eine 2-3 Wochenfrist als unangemessen lang. (vgl. Buschbell/Hering Handbuch Rechtsschutzversicherung, 6. Auflage, § 29 Rn. 3 und 4 m.w.N.).

3. Es soll ein außergerichtliches medizinisches Gutachten vorgelegt werden
Dazu ist der Versicherte nicht verpflichtet. Es genügt, wenn sich aus den Behandlungsunterlagen ein möglicher Behandlungsfehler oder eine mögliche fehlerhafte Aufklärung ergeben kann. Bereits dann muss der Rechtsschutzversicherer Deckungszusage für die Geltendmachung der Ansprüche erteilen. Eine vorherige Beweisaufnahme im Vorfeld ist nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung vom Patienten nicht zu erbringen!
bitte in einem Satz erklären, was das mit nicht zahlender Rechtsschutzvers zu

Schon 1987: Ein richtungsweisendes Urteil des BGH zur Prozesskostenhilfe

Urteil vom 16.09.1987, Az.: IV a ZR 76/86:

Die wortgetreue Übernahme der Definition der sachlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH (früher gleichlautend für die Bewilligung von Armenrecht) aus § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO in § 1 Abs. 1 Satz 2 ARB bringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass die Rechtsschutzversicherer unter eben den sachlichen Voraussetzungen Versicherungsschutz gewähren wollen, unter denen eine Partei Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht) beanspruchen kann, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten einer Prozessführung nicht aufzubringen vermag.

Ebenfalls schon seit ewigen Zeiten feststehende Rechtsprechung:

BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Januar 1993, Az.: 2 BvR 1584/92

„Die Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit ist grds. verkannt, wenn ZPO § 114 S 1 dahin ausgelegt wird, dass auch schwierige, noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfe-Verfahren entschieden werden können (vgl. BVerfG, 13.03.1990, Az.: 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347 (358)).
Entsprechendes gilt, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung schwieriger, bislang ungeklärter tatsächlicher Fragen abhängt. Kommt eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird, läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern“.

Auch dieses Urteil hat noch heute Bestand:

BGH, Urteil vom 24. April 2013, Az.: IV ZR 23/12:

„Das den Eintritt des Rechtsschutzfalles bestimmende schädigende Verhalten muss beim Schadensersatzrechtsschutz ebenso wie beim verstoßabhängigen Rechtsschutz nach dem Tatsachenvortrag des Versicherungsnehmers ihm gegenüber begangen sein.
Ohne diesen Bezug fehlt es an der Eignung, einen Versicherungsfall auszulösen.
Für den Eintritt des Versicherungsfalles ist danach auf den Tatsachenvortrag abzustellen, mit dem der Versicherungsnehmer seinen Schadensersatzanspruch begründet. Frühester Zeitpunkt ist das dem Anspruchsgegner vorgeworfene pflichtwidrige Verhalten ihm gegenüber, auf das er sein Ersatzverlangen stützt (Senatsurteil vom 19. März 2003, Az.: IV ZR 139/01, VersR 2003, 638 ). Nicht die objektiven Gegebenheiten bilden mithin das den Rechtsschutzfall auslösende Kausalereignis, sondern die vom Versicherungsnehmer behaupteten Vorgänge, für die der Anspruchsgegner ihm gegenüber haftungsrechtlich verantwortlich sein und durch die er ihn geschädigt haben soll; auf Schlüssigkeit und Beweisbarkeit dieses Vortrages kommt es dabei nicht an (Senatsurteil a.a.O. Rn. 9; Looschelders/Paffenholz a.a.O. Rn. 18 m.w.N.)“

Bei einem Arzthaftungsprozess genügt der Versicherungsnehmer seiner Obliegenheit, wenn er sich auf einen Vortrag beschränkt, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes aufgrund der Folgen für den Patienten erkennen lässt (vgl. Buschbell/Hering Handbuch Rechtsschutzversicherung, 6. Auflage, Rn. 92 m.w.N.).

Rechtsschutzversicherung zahlt nicht?

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Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin,
Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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Rechtsanwalt Jochen Beyerlin
Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg


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Einfacher Behandlungsfehler bei Übersehen einer skapholunären Dissoziation. Unfälle geschehen oft. Nicht selten werden dabei Gelenke in Mitleidenschaft gezogen. Ein Röntgenbild kann dann hilfreich für eine Diagnose sein.

CTG pathologisch. Fetalblutgasanalyse nicht möglich. Kaiserschnitt.

Ein ärztlicher Fehler bei der Geburt kann zu einer Schädigung des Kindes führen. Übersieht ein Arzt bspw. eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes und verzichtet auf Notkaiserschnitt, sind schwerste Behinderungen nicht ausgeschlossen.

colitis ulcerosa mit TCM behandelt. Grober Behandlungsfehler

colitis ulcerosa mit TCM behandelt:
Blutige Durchfälle und Bauchschmerzen deuten auf eine ernstzunehmende Erkrankung hin.
In einem solchen Fall muss der Stuhl untersucht werden; fehlende Untersuchung ist Behandlungsfehler.

Beweislast beim Erwerbsschaden. Fachanwalt für Medizinrecht fragen.

Schadensersatz soll einen Ausgleich für erlittene Schäden schaffen. Ersatzfähig sind auch Erwerbsschäden. Prognose ohne Unfall/Behandlungsfehler ist nötig (§ 287 ZPO). Prognose für die berufliche Entwicklung nötig (§ 287 ZPO).

Beweislast bei Aufklärungsfehler. Fachanwalt für Medizinrecht

Um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu wahren, muss der Arzt den Patienten vor einer Behandlung bzw. Operation umfassend aufklären.

Beweiserleichterungen: Medizinisch zweifelsfrei gebotene Befunde nicht erhoben

Beweiserleichterungen: Medizinisch zweifelsfrei gebotene Befunde nicht erhoben. Nach einer Wirbelsäulenoperation ist eine neurologische Untersuchung am nächsten Tag Pflicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung Gesundheitsfragen

Viele Menschen entscheiden sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit (finanziell) abgesichert zu sein. Fragen zu ihrem Gesundheitszustand müssen sie beantworten.

Berufsunfähigkeit: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit

Berufsunfähigkeit: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss bei Vertragsschluss alle für die Versicherung wichtigen Umstände (z.B. Vorerkrankungen) offenlegen.

Beratung über Behandlungsalternative zur Vakuumextraktion

Beratung über Behandlungsalternative zur Vakuumextraktion. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um das Kind zu entbinden. Vor allem bei einer Mehrlingsschwangerschaft muss der Arzt die Mutter über Alternativen zur Vakuumextraktion aufklären.

Bemessung des Pflege-,Betreuungsaufwands Fachanwalt Medizinrecht.

Wenn der Arzt bei der Geburt einen Fehler macht, kann das gravierende Konsequenzen haben. Nicht selten erleiden die Kinder schwerste Schäden und sind für den Rest ihres Lebens aus Pflege angewiesen.

Behandlungsfehler bei Verdacht auf Osteosarkom. Fachanwalt Medizinrecht

Behandlungsfehler bei Verdacht auf Osteosarkom. Wird der Krebs rechtszeitig entdeckt, lässt er sich in den meisten Fällen gut behandeln. In einigen Fällen wird der Krebs wegen eines Arztfehlers jedoch zu spät entdeckt.

Behandlungsfehler bei Implantierung einer Kniegelenkstotalendoprothese

Behandlungsfehler bei Implantierung einer Kniegelenkstotalendoprothese; Verschleiß an den Knien führt oftmals zu starken Schmerzen und Einschränkungen.

Befunderhebung-Fehler: HELLP Syndrom zu spät erkannt

Was ist das HELLP Syndrom? Diese schwangerschaftsbedingte Krankheit steht mit Bluthochdruck in Verbindung und wird auch Präeklampsie bzw. Eklampsie genannt. Das HELLP-Syndrom kann für Mutter und Kind lebensbedrohlich sein.

Aufklärungspflichtverletzung bezüglich alternativer Behandlungsmöglichkeiten

In vielen Fällen werden die Patienten nicht ordnungsgemäß vom Arzt aufgeklärt. Eine ordnungsgemäße Aufklärung ist aber notwendig, damit der Patient in eine Behandlung einwilligen kann.

Aufklärungspflicht vor der Implantation einer zementfreien Hüftprothese

Aufklärungspflicht vor der Implantation einer zementfreien Hüftprothese: Wenn konservative Therapien die Hüftarthrose nicht lindern, kommt ein Gelenkersatz in Betracht.

Aufklärungspflicht beim Kaiserschnitt. Fachanwalt für Medizinrecht.

Ist der Kaiserschnitt eine echte Behandlungsalternative zur vaginalen Geburt, muss der Arzt die Mutter darüber aufklären. Diese Aufklärung durch den Arzt wird oft unterlasen.

Aufklärungspflicht bei Implantation McMinn Hüftprothese. Fachanwalt Medizinrecht

Hüftschmerzen können zu starken Einschränkungen führen. Oftmals ist dann eine Hüftprothese notwendig. Welcher Prothesetyp WIRD AUSGEWÄHLT?

Aufklärungsmängel und Behandlungsfehler unterschiedliche Streitgegenstände

Aufklärungsmängel und Behandlungsfehler sind unterschiedliche Streitgegenstände und können zu gesundheitlichen Schäden beim Patienten führen.

Aufklärungsgespräch bei der deutschen Sprache nicht mächtigen Patient

Viele ausländische Patienten sind kaum oder nicht in der Lage, dem Aufklärungsgespräch zu folgen. In einem solchen Fall muss ein geeigneter Übersetzer herangezogen werden. Geschieht das nicht, kann dem Patienten Schmerzensgeld zustehen.

Aufklärung: Risiko einer Querschnittslähmung bei einer Nukleotomie

Eine Bandscheiben-Operation ist risikoreich. Wird der Patient vom Arzt nicht über alle möglichen Risiken einer Bandscheibenoperation aufgeklärt, steht dem Patienten oft Schmerzensgeld für Schäden nach der Operation zu.

Aufklärung der Schwangeren über die Möglichkeit der Schnittentbindung

Häufig führen Arztfehler während der Geburt zu einem Geburtsschaden beim Kind.
Nicht selten sind schwere Behinderungen des Kindes die Folge. Oft entsteht ein Schadensersatzanspruch.

Ärztlicher Behandlungsfehler: Original-Behandlungsunterlagen und Privatgutachten

Ärztlicher Behandlungsfehler: Original-Behandlungsunterlagen und Privatgutachten. Im Arzthaftungsprozess geht es um zwei Fragen: Behandlungsfehler? Aufklärungsfehler?

Arzthaftungsprozess: Zulassung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

Dieses Wissensungleichgewicht wird in einem Arzthaftungsprozess jedoch zugunsten des Patienten berücksichtigt. Aus diesem Grund braucht der Patient keine Angst vor einem Rechtsstreit mit einem Arzt zu haben.

Arzthaftungsprozess: Vortrag zum Verdienstausfall sehr sorgfältig vorbereiten.

Ein Behandlungsfehler kann zur Folge haben, dass der Geschädigte in seiner Erwerbsfähigkeit zeitlich vollständig bzw. teilweise beschränkt oder dauerhaft eingeschränkt wird.
GUT VORBEREITEN!

Arzthaftungsprozess: Parteianhörung zu einer nicht dokumentierten Untersuchung.

Vorträge des Patienten werden im Prozess bisweilen übergangen. Ein Behandlungsfehler kann dann (fälschlicherweise) als einfacher und nicht als grober Behandlungsfehler eingestuft werden – zum Nachteil des Patienten.

Arzthaftungsprozess: faires Verfahren und Waffengleichheit. Substantiierungspflicht des Patienten

Viele Patienten haben kein medizinisches Fachwissen. Das kann zu einem „Wissensungleichgewicht“ zwischen dem Patienten und dem Arzt in einem Arzthaftungsprozess führen.

Arzthaftung: Unrichtiger Zugang bei einer Bandscheibenoperation

Bandscheibenprobleme verursachen häufig starke Schmerzen. Eine Operation ist dann oftmals das letzte Mittel. Dabei ist der richtigenZugang bei der Bandscheibenoperation entscheidend.

Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch bei mehreren Behandlungsfehlern

Es gibt kein Schmerzensgeld für jeden einzelnen Behandlungsfehler, sondern nur einen einheitlichen Schmerzensgeldanspruch. Die einzelnen Behandlungsfehler führen zu einem Schmerzensgeld.

Arzthaftung: Schmerzensgeld bei nicht ausreichender therapeutischer Sicherungsaufklärung

Arzthaftung: Schmerzensgeld bei nicht ausreichender therapeutischer Sicherungsaufklärung. Erforderliche Behandlungsmaßnahmen müssen verständlich erläutert sein.

Arzthaftung: Schadensersatz wegen Entfernung einer Niere beim Kind

Haben sich die Eltern des Kindes vor der Operation gegen eine Nierenentfernung entschieden, müssen sie bei Komplikationen nochmal über Behandlungsalternativen aufgeklärt werden. Unterlässt das der Arzt, liegt ein Aufklärungsfehler vor.

Arzthaftung: Rechtswidrigkeit der Organentnahme zur Nierenlebendspende

Rechtswidrigkeit der Organentnahme zur Nierenlebendspende: Eine Organspende ist oftmals die letzte Chance für schwer erkrankte Menschen.

Arzthaftung: Patient muss kein med. Fachwissen haben

Kein medizinisches Fachwissen wird vom Patienten erwartet.
Der Patient muss sich für einen Arzthaftungsprozess kein medizinisches Fachwissen aneignen. Medizinische Vorgänge muss er nicht kennen (BGH VI ZR 49/15).