5. Was tun, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen will?
Nach Expertenmeinung sind 90 % der Ablehnungen durch Rechtsschutzversicherungen ungerechtfertigt. Ein Großteil der Versicherungsnehmer lässt es darauf beruhen und akzeptiert die Entscheidung wortlos.
Anwalt fragen
Rechtsschutzversicherer begründen selten freiwillig ihr „Nein“.
Ablehnungsgrund rauskriegen und prüfen
Will die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen, sollten Sie durch einen Anwalt zuerst den Ablehnungsgrund überprüfen lassen. Für die Ablehnung einer Deckungszusage brauchen Versicherer einen triftigen Grund.
Viele Rechtsschutzversicherer wollen die Zahlung umgehen und lehnen Deckungsanfragen häufig nicht ausreichend begründet ab.
Widerspruch einlegen
Begründet die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme unzureichend, können Versicherungsnehmer Widerspruch einlegen. Belegen Sie im Schreiben an den Versicherer, dass eine Finanzierung in Ihrem Fall erfolgen muss.
Der Anwalt erstellt ein rechtssicheres Schreiben, das alle Ablehnungsgründe berücksichtigt und konkrete Beweise vorlegt. So erreichen Sie, dass die Versicherung die Entscheidung erneut prüft – und ggf. zurücknimmt.
Stichentscheid einholen
Verweigert die Versicherung ihnen weiterhin den Rechtsschutz, sollten Versicherte einen Fachanwalt als objektiven Gutachter einschalten. Dieser klärt, ob die Ablehnung des Rechtsschutzversicherers gerechtfertigt ist.
In diesem Zusammenhang sieht das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) entweder einen Stichentscheid oder ein Schiedsgutachten vor.
In beiden Fällen prüft ein Anwalt die Ablehnung mit einem zweiten Gutachten, um die Erfolgsaussichten einer Kostenübernahme neu zu bewerten. Das Recht, welcher Anwalt dafür ausgesucht wird, liegt bei Ihnen. Zusammen mit uns können Sie einen spezialisierten Kollegen einschalten, der vom Rechtsschutzversicherer unabhängig ist.
Das Ergebnis ist für die Rechtsschutzversicherung bindend.
Beschwerde an Ombudsmann
Eine weitere außergerichtliche Möglichkeit, sich gegen die Entscheidung des Rechtsschutzversicherers zu wehren, ist die Schlichtung durch einen Ombudsmann.
Er ist die Schlichtungsstelle der Versicherungsgesellschaft, bei der sich Versicherungsnehmer beschweren können.
Bei einem Streitwert bis 10.000 Euro ist die Entscheidung des Ombudsmannes bindend.
Er kann Ihren Rechtsschutzversicherer dazu verpflichten, die Kosten Ihres Rechtsfalles zu übernehmen.
Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, eine zulässige Beschwerde mit Kopien relevanter Unterlagen zu übersenden.
In einem Beschwerdebrief stellt er die ungerechtfertigte Ablehnung deutlich heraus und überzeugt somit den Ombudsmann von der Notwendigkeit der Kostenübernahme.
Häufig lässt sich durch diesen Schritt ein kostenintensives und langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden.
Deckungsklage
Sind alle außergerichtlichen Versuche gescheitert, können Sie innerhalb von 6 Monaten Klage einreichen. Im Verfahren überprüft das Gericht, ob und in welchem Umfang Ihr Rechtsschutzversicherer dazu verpflichtet ist, die entstandenen Kosten zu übernehmen.