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Viele Eltern wollen möglichst frühzeitig wissen, ob bei ihrem Kind ein genetischer Defekt vorliegt. Mit pränatalen Untersuchungen (z.B. Amniozentese) können Gendefekte wie Trisomie 21 festgestellt werden.
Bei der Amniozentese handelt es sich um eine Untersuchungsmethode, mit der genetische Defekte beim Kind erkannt werden können. Dabei wird mit einer feinen Nadel der Schwangeren Fruchtwasser abgenommen. Im Fruchtwasser befinden sich Zellen des Kindes.
Ergibt beispielsweise das Ersttrimesterscreening einen auffälligen Befund, muss der Arzt die Schwangere über weitere Untersuchungsmöglichkeiten und die jeweiligen Chancen und Risiken beraten.
Unterlässt der Arzt die Beratung der Schwangeren, kann das zu einem Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld führen (OLG Dresden 20.12.2017, Az.: 4 U 966/17).
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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