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Bei einer Schulterdystokie handelt es sich um einen Notfall.
In diesem Fall muss der Arzt sofort handeln. Handelt der Arzt verspätet oder fehlerhaft, steht den Geschädigten in der Regel Schmerzensgeld zu.
Bei einer Schulterdystokie bleibt nach der Geburt des Kopfes die Schulter des Kindes im Becken der Mutter hängen. Dadurch kann es fast zeitgleich zu einer kindlichen Hypoxie (Sauerstoffmangel) kommen.
Bei einer Schulterdystokie ist der hauptsächliche Arztfehler, Druck von vorn und von oben auszuüben, um die Geburt zu beschleunigen („kristellern“).
Wenn das Geburtsprotokoll unvollständig ist, wirkt sich das zugunsten des Patienten im Prozess aus.
Das heißt: Ist der Geburtsverlauf mangelhaft dokumentiert, kommt es zu einer Beweiserleichterung für den Patienten.
Es wird dann davon ausgegangen, dass die Schulterdystokie von den Ärzten nicht richtig behandelt wurde (OLG Oldenburg (Oldenburg) 11. 03. 2009, Az.: 5 U 47/08).
Unsere Mandanten müssen nicht mehr beweisen, dass der Arzt sich fehlerhaft verhalten hat.
Der Arzt muss im Gegenteil sein fehlerfreies Vorgehen beweisen.
Die Aussichten auf einen erfolgreichen Prozessausgang erhöhen sich damit deutlich.
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
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