Anspruch auf Schmerzensgeld auch für Neurosen.

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Nicht nur körperliche Verletzungen, sondern auch psychische Schäden können eine Gesundheitsverletzung darstellen. Den Betroffenen steht in viele Fällen hierfür ein Schmerzensgeld zu.

Für welche psychischen Schäden kann Schmerzensgeld verlangt werden?

Wenn Verletzungen nachweislichen aus einem Unfall stammen, nennt man das „Primärverletzung“. Für alle körperlichen und psychischen Schäden aus dieser Primärverletzungen ist Schadensersatz zu leisten.
Der Primärverletzung muss eine bestimmt Erheblichkeit zukommen.
Bei sog. Bagatellschäden kommt eine Entschädigung in der Regel nicht in Betracht.
Bloße Bagatellschäden sind zum Beispiel:

Eine leichte HWS-Verletzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs inzwischen keine Bagatelle mehr.

Nachweis des psychischen Schadens

Der Geschädigte muss nachweisen, dass der Primärschaden die Ursache für die psychische Erkrankung war. Hierfür muss geprüft werden, ob der Schaden auch ohne den Unfall früher oder später eingetreten wäre.

Gerichte urteilen sehr unterschiedlich

Gerichte haben Geschädigten bereits folgende Schmerzensgelder zugesprochen:

  • 6.000€ für posttraumatische Belastungsstörung und Depression (OLG Celle 22.01.2020, Az.: 14 U 106/18)
  • 12.000€ für posttraumatische Belastungsstörung (OLG Brandenburg 06.06.2019, Az.: 12 U 119/18)
  • 100.000€ für Schockschäden (OLG Frankfurt am Main 06.09.2017, Az.: 6 U 216/16)

Wie wird das Schmerzensgeld berechnet?

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist vom Einzelfall abhängig. Wichtige Kriterien bei der Berechnung sind unter anderem:

  • Art der Störung
  • Schwere der Störung
  • Umfang und Dauer der Therapie

Einen ersten Anhaltspunkt bieten Schmerzensgeldtabellen und vergangene Urteile zu ähnlichen Sachverhalten.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

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