Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht - seit 25 Jahren auf Patientenseite.
Notärzte sollen im Rahmen der Notfallrettung schwer erkrankte oder verletzte Menschen am jeweiligen Einsatzort versorgen. Dem Notarzt können bei einem Rettungsdiensteinsatz Fehler unterlaufen, die zu einem gesundheitlichen Schaden beim Patienten führen können.
Amtshaftung bedeutet, dass der Staat für Schäden durch rechtswidriges schuldhaftes Verhalten eines Beamten oder eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst haftet.
Notärzte in Sachsen üben ein öffentliches Amt aus.
Ein Rettungszweckverband ist ein kommunaler Zusammenschluss. Das Ziel des Zusammenschlusses ist es, die Aufgabe „Rettungsdienst“ in einem bestimmten Gebiet gemeinsam zu bewältigen.
Anders als in Thüringen haftet in Sachsen die Kassenärztliche Vereinigung für Fehler eines Notarztes nicht (OLG Dresden, Urteil v. 14.2.2017, 4 U 1256/16).
(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)
Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg
Anmelden: kanzlei@beyerlin.de Telefon: +49 751 3529735 Skype: live:j.beyerlin


Wählen Sie Ihre Kategorie.

