800.000 Infektionen 40.000 Tote pro Jahr in Kliniken

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Verstöße gegen Hygienestandards im Krankenhaus führen fast automatisch zur Haftung des Arztes oder der Klinik

Patienten haben Ansprüche, wenn sie sich nachweislich wegen mangelnder Hygiene in einem Krankenhaus anstecken.
Ihnen kommt dann im Arzthaftungsprozess eine Beweiserleichterung zugute.
Der Patient muss dann vor Gericht „nur noch“ beweisen:

  • dass die Hygienestandards nicht eingehalten worden sind,
  • dass die Infektion aus dem Bereich der Klinik oder Praxis stammt und
  • dass die Infektion bei Einhaltung der Hygienestandards vermeidbar war.

Kann der Arzt nicht beweisen, dass die Hygienestandards eingehalten wurden, wird ein Verstoß gegen die Hygienestandards zugunsten des Patienten vermutet.

Krankenhausinfektion: 800.000 Infektionen, 40.000 Tote pro Jahr in Kliniken.

18 Millionen Krankenhauspatienten werden jährlich einem nosokomialen Infektionsrisiko ausgesetzt.
Rund 800.000 Patienten infizieren sich und 40.000 Patienten sterben daran.
Einige Bundesländer wollen jedoch die Krankenhaushygiene in die Hände von Leuten legen, deren Ausbildung völlig unzureichend ist.

  • Um dem entgegenzuwirken hat der Bundestag das Infektionsschutzgesetzt überarbeitet.

Was ist eine Krankenhaus – (Nosokomiale) Infektion?

Nosokomiale Infektionen sind Infektionen, die in medizinischen Einrichtungen (z.B. in Krankenhäusern) durch z.B. Bakterien, Viren oder Pilze ausgelöst werden.

Nosokomialer Infektionen vorbeugen – wo muss angesetzt werden?

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie man nosokomiale Infektionen verhindern oder reduzieren kann.
Mögliche Ansatzpunkte hierfür wären:

  • Krankenhaushygiene im Medizinstudium in den Vordergrund rücken
  • Erhöhung des medizinischen Personals, wenn eine Leistungssteigerung erwartet wird
  • Patientennahes Umfeld gründlicher reinigen und desinfizieren
  • Bessere Überprüfung von Hygienemaßnahmen auf ihre Wirksamkeit

Hygienefachpersonal ist wichtig

Um das nosokomiale Infektionsrisiko dauerhaft zu senken, ist ein gut ausgebildetes Hygienefachpersonal in Krankenhäusern unumgänglich.

Gesetzeslage: Infektionsschutz im Krankenhaus

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet in Deutschland eine gesetzliche Grundlage für Maßnahmen der Hygiene im Krankenhaus.
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) gibt regelmäßig Empfehlungen zu krankenhaushygienischen Maßnahmen heraus.
2011 wurde der § 23 „Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder“ als neuer Paragraph im Infektionsschutzgesetz verabschiedet.

  • Seit 2011 existieren damit in Deutschland bundeseinheitliche Hygienevorschriften für das Fachpersonal in Krankenhäusern.

"Nur wer seine Rechte kennt, kann sie erfolgreich einfordern".

(Jochen Beyerlin, Fachanwalt für Medizinrecht)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin, Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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