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Operationserweiterung

Bei einer Änderung oder Erweiterung der ursprünglich geplanten Operation bedarf es einer weiteren dahingehenden Aufklärung und dann Einwilligung des Patienten.
Ist der Patient schon in Narkose, muss die Operation unterbrochen werden, damit der Arzt eine erweiterte Einwilligung des Patienten einholen kann.
Nur wenn Lebensgefahr des Patienten – ohne Operationserweiterung – besteht, kommt diese in Frage. Dann ist der Operateur sogar verpflichtet.