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Beweislastumkehr

Ein grober Behandlungsfehler dreht die Beweislast um.
Dann muß der Arzt die fehlende Ursächlichkeit beweisen. Er muß also beweisen, dass beim Patient der gleiche Schaden entstanden wäre, auch wenn die Behandlung lege artis gewesen wäre.
Dieser Beweis fällt immer schwer.
Unterlassene Aufklärung des Patienten, unterlassene Befunderhebung, Medikationsfehler, Keimübertragung durch Infektion in einem beherrschbaren Bereich, Verwendung fehlerhafter Geräte oder unvollständige oder verfälschte Dokumentation.
Wir sind spezialisiert, solche Fehler aufzuspüren.

Patient
voll beherrschbare Risiken
Arzthaftung
Beweislast
Befundsicherung