Die Fussheberschwäche ist eine Bewegungseinschränkung im Fuß. Sie ist auch unter den Bezeichnungen Fallfuß und Steppergang bekannt.
Der Fuß lässt sich dabei gar nicht mehr oder nur unzureichend anheben. Die Ursachen für Fußheberschwäche sind vielfältig. Sie tritt unter anderem nach einer Schädigung im zentralen Nervensystem, dem Gehirn, auf.
Häufig sind daher Schlaganfall– und Multiple-Sklerose-Patienten betroffen.
Auch ein Bandscheibenvorfallkann eine Fußheberschwäche zur Folge haben.


Wichtiger Hinweis
Unsere Kanzlei zieht Anfang Juni nach Langenargen am Bodensee. Bitte beachten Sie die folgenden Schließzeiten und Kontaktmöglichkeiten.
11. Juni 2026 (nachmittags) — Kanzlei geschlossen. Telefonisch erreichbar über die Mobilfunknummern:
0172 / 8342118 Jochen Beyerlin
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Vom 11. Juni 2026, 12:00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 08:00 Uhr sind wir per E-Mail nicht erreichbar.
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