Kontraindikation
Die Kontraindikation oder Gegenanzeige ist ein Umstand, der die Anwendung einer Diagnostik oder Therapie bei an sich gegebener Indikation in jedem Fall verbietet oder nur unter strenger Abwägung sich dadurch ergebender Risiken zulässt.
Eine absolute Kontraindikation verbietet die Maßnahme vollständig.
Eine relative Kontraindikation spricht gegen die Maßnahme, lässt sie aber zu, wenn sie im konkreten Einzelfall voraussichtlich mehr nützt als schadet.
Das prüft ein versierter Fachanwalt für Medizinrecht.