Geburtsstillstand
Bei jeder Geburt muss eine Not-Sectio (Kaiserschnitt) in einem Notfallkrankenhaus innerhalb von 20 Minuten nach Einlieferung der Schwangeren organisatorisch sichergestellt werden.
Ein grober Behandlungsfehler in Form eines Organisationsverschuldens liegt sonst vor.
Bei feststellbarer Sauerstoffminderversorgung, wiederholtem Abfall der Herzfrequenz und Eintritt eines Geburtsstillstandes ist unverzüglich die Entscheidung über einen Kaiserschnitt herbeizuführen.