Fehldiagnose
Der Arzt hat eine notwendige Befunderhebung entweder vor der Diagnosestellung oder zur erforderlichen Überprüfung der Diagnose unterlassen.
Die Fehldiagnose kann auch darauf beruhen, dass vom Arzt gestellte Diagnosen entweder auf der Unterlassung elementarer Befunderhebungen beruht oder aber die Überprüfungen der ersten Arbeitsdiagnose im weiteren Behandlungsverlauf fehlerhaft versäumt wurde.