pflegebedürftig

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Häufige Folge eines Behandlungsfehlers oder Unfalls.
Die anfallenden Kosten gehören zum Schadenersatz.

Medizinrecht

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