Palpation
Abtasten gehört zur körperlichen Untersuchung. Das Nichterheben aller erforderlichen Diagnose- und Kontrollbefunde ist aber häufig ein grober Behandlungsfehler, also Ärztepfusch.
Abtasten gehört zur körperlichen Untersuchung. Das Nichterheben aller erforderlichen Diagnose- und Kontrollbefunde ist aber häufig ein grober Behandlungsfehler, also Ärztepfusch.