Lungenkarzinom

Unterlassene Befunderhebung beim Lungenkrebs ist der häufigste Behandlungsfehler.
Auf Röntgenaufnahmen, z.B. in Vorbereitung einer Magen- Operation, sind Lungenkarzinome erkennbar.
Ein solcher „Zufallsbefund“ muss erkundet und geklärt werden.
Der Anästhesist verletzt seine Pflicht, wenn er diesem Befund nicht nachgeht, auch dann, wenn dieser Befund mit der Narkose oder dem originären OP-Ziel nicht in Verbindung steht.

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