Inspektion
Betrachten gehört zu „körperlichen Untersuchung“. Das Nichterheben aller erforderlichen Diagnose- und Kontrollbefunde ist aber häufig ein grober Behandlungsfehler, also Ärztepfusch.
Betrachten gehört zu „körperlichen Untersuchung“. Das Nichterheben aller erforderlichen Diagnose- und Kontrollbefunde ist aber häufig ein grober Behandlungsfehler, also Ärztepfusch.