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Sterilisation

„Kind als Schaden“ bezeichnet eine Unterhaltspflicht jenes Arztes, der die Sterilisation nicht sauber durchgeführt hat.
Der Unterhaltsaufwand für das unerwünschte Kind ist der Schaden der Eltern.
Während der Sterilisation selbst ist die Verwechslung von Mutterband und Eileiter der häufigste Arztfehler.