Röntgen
Nach Ansicht des Brandenburgischen OLG 10.03.1999 – AZ: 54/98 ist es fehlerhaft, keine exakte röntgendiagnostische Untersuchung durchzuführen, um die unklaren anatomischen Gegebenheiten exakt zu erkunden.
Nach Ansicht des Brandenburgischen OLG 10.03.1999 – AZ: 54/98 ist es fehlerhaft, keine exakte röntgendiagnostische Untersuchung durchzuführen, um die unklaren anatomischen Gegebenheiten exakt zu erkunden.