Krankenhausträger und Arzthaftung

Grundlage für die Haftung von Krankenhausträger und/oder Chefarzt ist zum einen der mit dem Patienten geschlossene Behandlungsvertrag. Dieser legt fest, wer als Vertragspartner des Patienten die ordnungsgemäße ärztliche und/oder pflegerische Behandlung schuldet und wem insoweit das Honorar bzw. Entgelt zusteht.
Im Haftungsfall ist daher stets zu ermitteln, ob der Krankenhausträger, der Chefarzt oder beide gemeinsam Vertragspartner des Patienten sind.

Medizinrecht

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