Diese Entnahme von Gewebe aus dem Knochenmark – oft aus dem Beckenknochen des Patienten und mit örtlicher Betäubung – ist erforderlich, um Diagnosen zu sichern. Die Probe wird mikroskopisch untersucht.
Liegt im Falle einer Myelofibrose eine fortgeschrittene Verfaserung vor, kann es vorkommen, dass sich bei der Aspiration kein flüssiges Knochenmark ansaugen lässt. Dieses Phänomen nennt man „Trockenes Mark“ oder „Punctio sicca“.
In diesem Fall erfolgt die Diagnosestellung allein anhand des Gewebezylinders.
Unser Fall:
Die Verantwortlichen im Universitätsklinikum M. unterließen es nach der intensiven Chemotherapie, eine Stammzelltransplantation bei dem dadurch später verstorbenen Ehemann unserer Mandantin durchzuführen, obwohl unstreitig potentielle Stammzellenspender mit 100% – iger Übereinstimmung vorhanden waren.
In der anschliessend durchgeführten klinischen Untersuchung bestätigte sich der Verdacht einer akuten myeloischen Leukämie M4, so dass das Universitätsklinikum M. nach Anlage eines zentralvenösen Katheters die geplante konventionelle Chemotherapie mit Cytarabin durchführte.
Völlig unverständlich ist in diesem Zusammenhang, dass das Universitätsklinikum wohl den Ehemann unserer Mandantin unbedingt in diese Studie einbringen wollte und aus diesem Grunde die zu diesem Zeitpunkt bereits medizinisch dringend indizierte Stammzellentransplantation, die man bisher als Therapie geplant hatte, unterlassen wurde.


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