Kausalität

Im Arzthaftungsprozess muss der Patient nicht nur das Vorliegen eines Behandlungsfehlers nachweisen, sondern auch den Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden. Letzteres bezeichnet man als Kausalität.
Die haftungsbegründende Kausalität ist der Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem ersten Verletzungserfolg, also dem Eintritt des Primärschadens.

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