Hallux valgus

Der Hallux valgus ist die häufigste Zehenfehlstellung. Sie ist charakterisiert durch eine Abweichung der Großzehe im Grundgelenk nach außen und einer Drehung der Zehe nach innen.
Eine schmerzhafte Arthrose und später Hallux rigidus können Folgen sein.
Die Operation nach „Keller-Brandes“ darf nur bei älteren Patienten mit hochgradiger Großzehenfehlstellung, fortgeschrittener Arthrose im Zehengrundgelenk und geringeren Belastungsansprüchen des Vorfußes im Alltag Anwendung finden.

Aufklärung

Medizinrecht

25 Jahre Patientenrecht
Fachanwälte für Medizinrecht
Beyerlin Rechtsanwälte
Mühlstraße 10
88085 Langenargen am Bodensee

Ersttelefonat

Kostenlos. Mit Fachanwalt.
+49 7543 9600 402

Anfrage

Wir antworten sofort.
Anfrage
Datenschutz
Datenschutz

Broschüre

Weiterversenden oder Download? Klick:
Fachanwälte für Medizinrecht
Infos zu Wunschthema anfordern
©
2026
www.fachanwaeltemedizinrecht.de