Der Begriff Schock bezeichnet in der Medizin ein lebensbedrohlichen Zustand.
Ein hämorrhagischer Schock ist ein Volumenmangelschock, der durch starken inneren oder äußeren Blutverlust entsteht.
Bei einem hämorrhagischen Schock fällt das zirkulierende Blutvolumen unter einen kritischen Wert, so dass die Blutversorgung der Organe
nicht mehr gewährleistet ist.
Wenn bei einer Operation ein hämorrhagischer Schock aufgetreten ist, dann kann das ein Behandlungsfehler sein.


Wichtiger Hinweis
Unsere Kanzlei zieht Anfang Juni nach Langenargen am Bodensee. Bitte beachten Sie die folgenden Schließzeiten und Kontaktmöglichkeiten.
11. Juni 2026 (nachmittags) — Kanzlei geschlossen. Telefonisch erreichbar über die Mobilfunknummern:
0172 / 8342118 Jochen Beyerlin
0172 / 8267789 Elke Beyerlin
12. Juni 2026 (ganztags) — Kanzlei geschlossen. An diesem Tag ziehen wir die EDV um.
Vom 11. Juni 2026, 12:00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 08:00 Uhr sind wir per E-Mail nicht erreichbar.
Telefon Festnetz 07543 / 9526942
Die Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.