Gliedertaxe

Die sogenannte Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung.
Invaliditätsgrade bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:

eines Armes im Schultergelenk 70 %
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
einer Hand im Handgelenk 55 %
eines Daumens 20 %
eines Zeigefingers 10 %
eines anderen Fingers 5 %
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
eines Fußes im Fußgelenk 40 %
einer großen Zehe 5 %
einer anderen Zehe 2 %
eines Auges 50 %
des Gehörs auf einem Ohr 30 %
des Geruchs 10 %
des Geschmacks 5 %

Medizinrecht

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Elke und Jochen Beyerlin
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0172 / 8342118 Jochen Beyerlin

0172 / 8267789 Elke Beyerlin

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E-Mail nicht erreichbar

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Neue Adresse ab 15. Juni 2026

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Mühlstraße 10
88085 Langenargen am Bodensee

Telefon Festnetz 07543 / 9526942

Die Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.