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Gliedertaxe

Die sogenannte Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung.
Invaliditätsgrade bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:

eines Armes im Schultergelenk 70 %
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
einer Hand im Handgelenk 55 %
eines Daumens 20 %
eines Zeigefingers 10 %
eines anderen Fingers 5 %
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
eines Fußes im Fußgelenk 40 %
einer großen Zehe 5 %
einer anderen Zehe 2 %
eines Auges 50 %
des Gehörs auf einem Ohr 30 %
des Geruchs 10 %
des Geschmacks 5 %