Gebärmuttersenkung

Eine Frau erlitt nach einer nicht notwendigen Operation eine Gebärmuttersenkung betreffend eine Blasenatonie (Unfähigkeit die Blase selbständig zu entleeren).
Der Gynäkologe hatte zuvor das Krankheitsbild nicht umfassend abgeklärt, zudem sind ihm bei der postoperativen Behandlung schwerwiegende Fehler unterlaufen.
Das Gericht (OLG Düsseldorf 28.09.2000 – AZ: 8 U 114/99) hielt bei einer irreversiblen Blasenatonie, die zur Folge hat, dass die Geschädigte zeitlebens einen Selbstkatheterismus zur Blasenentleerung bis zu sechsmal am Tag vornehmen muss, ein Schmerzensgeld von 25.000 € für angemessen.

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