Aortaoperation

Herzchirurgen müssen über das Risiko einer Querschnittslähmung infolge Aortaoperation aufklären.
Nach einer Aortenisthmus- Stenose (Einengung der Hauptschlagader) kam es bei einem 12-jährigen Jungen zu einer Querschnittslähmung.
Das OLG Schleswig Holstein 13.01.1995 – AZ: U 243/86 führte aus, dass jedem Herzchirurgen das Risiko einer Querschnittslähmung zweifelsfrei hätte bekannt sein müssen und er deshalb über dieses Risiko hätte aufklären müssen.
Hohe Schmerzensgeldsummen und eine lebenslange Rente müssen gezahlt werden, wenn die Aufklärung nicht sachgerecht war.

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