Herzchirurgen müssen über das Risiko einer Querschnittslähmung infolge Aortaoperation aufklären.
Nach einer Aortenisthmus- Stenose (Einengung der Hauptschlagader) kam es bei einem 12-jährigen Jungen zu einer Querschnittslähmung.
Das OLG Schleswig Holstein 13.01.1995 – AZ: U 243/86 führte aus, dass jedem Herzchirurgen das Risiko einer Querschnittslähmung zweifelsfrei hätte bekannt sein müssen und er deshalb über dieses Risiko hätte aufklären müssen.
Hohe Schmerzensgeldsummen und eine lebenslange Rente müssen gezahlt werden, wenn die Aufklärung nicht sachgerecht war.


Wichtiger Hinweis
Unsere Kanzlei zieht Anfang Juni nach Langenargen am Bodensee. Bitte beachten Sie die folgenden Schließzeiten und Kontaktmöglichkeiten.
11. Juni 2026 (nachmittags) — Kanzlei geschlossen. Telefonisch erreichbar über die Mobilfunknummern:
0172 / 8342118 Jochen Beyerlin
0172 / 8267789 Elke Beyerlin
12. Juni 2026 (ganztags) — Kanzlei geschlossen. An diesem Tag ziehen wir die EDV um.
Vom 11. Juni 2026, 12:00 Uhr bis Montag, 15. Juni 2026, 08:00 Uhr sind wir per E-Mail nicht erreichbar.
Telefon Festnetz 07543 / 9526942
Die Mobilfunknummern und E-Mail-Adressen bleiben unverändert.