Anwendung von Strahlen und zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken. Dazu gehören Röntgen, CT, MRT und Sonografie.
Fehlen dringend gebotene Diagnose- und Kontrollbefunde, liegt häufig ein grober Behandlungsfehler vor.
Alles dazu finden Sie unter „Ansprüche bei einem Kunstfehler“
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