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Reha

Die medizinische Rehabilitation stellt eine besondere Form der Rehabilitation dar. Leistungen der medizinischen Rehabilitation erfolgen durch Ärzte, nachrangig können sie auch durch Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe (Krankenschwestern, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten) erfolgen, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung ausgeführt werden (§ 26 SGB IX).