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Medizinrecht

Der Begriff Medizinrecht bezeichnet die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander.
Dieses Rechtsgebiet erstreckt sich nicht nur auf das Gebiet der Arzthaftung, sondern umfasst auch z.B. das Sozialversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch, vor allem SGB V).
2004 wurde in Deutschland die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht eingeführt.