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Lagerungsschaden

Lagerungsschäden treten nach einer Operation oder Untersuchung als Komplikation auf, wenn die Lagerung unsachgemäß war und durch Druck Schäden, z. B. Nervenkompressionen oder Hautläsionen, entstehen.
Bei Lagerungsschäden während einer Operation geht die Rechtsprechung in der Regel von einem sogenannten vollbeherrschbaren Risiko aus.
Deshalb besteht bei Lagerungsschäden eine Ausnahme:
Hier muss der Arzt beweisen, dass die Lagerung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, die korrekte Lagerung während der Operation überprüft worden ist und  alle technischen Geräte während der Operation einwandfrei funktioniert haben.
Gelingt dem Arzt dieser Beweis nicht, so haftet er für den eingetretenen Schaden.
Es liegt dann eine Beweislastumkehr vor.