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Krankenkasse

Als Krankenkassen bezeichnet man Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind Teil des Gesundheitssystems und der Sozialversicherung. Die Krankenkassen (gesetzliche Körperschaften des öffentlichen Rechts) sind zu unterscheiden von den privaten Krankenversicherungen als Wirtschaftsunternehmen.
Allgemein übernehmen Krankenkassen in Deutschland für den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für Therapien bei Krankheit, Mutterschaft und oft auch nach Unfall.