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Körperverletzung

Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.
Jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingegriffen wird, ist nach herrschender Meinung eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt. Dies ist nur dann der Fall, wenn vorher eine ordnungsgemässe Aufklärung erfolgt ist.
Im Strafrecht wird die Körperverletzung in § 223 bis § 231 StGB geregelt.