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Gesundheitsfragen

Vor Abschluss einer privaten Personenversicherung (Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, Rentenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Arbeitsunfähigkeitsversicherung) müssen Fragen zur Gesundheit beantwortet werden.
Erweist sich eine Antwort als unrichtig oder auch nur als unvollständig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, den Vertrag einseitig ändern (einen Risikozuschlag oder einen Ausschluss vornehmen) oder die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklären.