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Beweiserleichterungen

Patienten können u.U. Beweiserleichterungen, sogar die Beweislastumkehr, bei bestimmtem Arztfehler erhalten.
Kann der Patient nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, so hat er auch noch nachzuweisen, dass die nach dem Facharztstandard gebotene richtige Behandlung den Eintritt des so genannten Primärschadens verhindert hätte.
Für den Beweis der oben genannten so genannten haftungsbegründenden Kausalität Fallgruppen geschaffen, bei denen dem Patienten Beweiserleichterungen, regelmäßig sogar eine Beweislastumkehr zugute kommen kann.

Die Fallgruppen sind:

-ein grober Behandlungsfehler
-die unterlassene Befunderhebung
-der Anscheinsbeweis
voll beherrschbare Risiken
–Anfängeroperationen
-ein Dokumentationsmangel
-Verstoß gegen Leitlinien und Richtlinien.

Es ist also die vordringliche Aufgabe des Fachanwalt für Medizinrecht, aus den Behandlungsunterlagen genau solche Fallgruppen aufzuspüren und dann dazu sorgfältig vorzutragen.