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Kosten und Honorare im Medizinrecht und beim Arzthaftungsprozess

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Die Kosten eines Verfahrens im „Arzthaftungsrecht“ bestehen aus

  • Gutachterkosten (werden ausgelegt und erstattet vom Verlierer / dessen Versicherung)
  • Gerichtskosten (werden ausgelegt und erstattet vom Verlierer / dessen Versicherung)
  • Anwaltsvergütung (nach Streitwert oder auf Stundenbasis bzw. Pauschale)
  • Kopierkosten des Krankenhauses für die Behandlungsunterlagen

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Honorar- und Kosteninformation auf einen Blick:

1. Gerichtliche Gebühren

In einem Arzthaftungsprozess werden die Anwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet und die Gerichskosten nach dem GKG (Gerichtskostengesetz).
Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach der Höhe Ihrer Ansprüche.
Zahlreiche Prozessrechner helfen Ihnen, die Anwaltsgebühren kostenfrei grob auszurechnen.

2. Gutachtergebühren

Hinzu kommen ggfs. Gebühren für einen vom Gericht zu bestellenden Gutachter in Höhe von ca. € 3.000.-
Diese Kosten müssen ausgelegt werden.
Bitte sprechen Sie uns direkt darauf an.
Wir schätzen den Ihnen entstandenen Schaden und teilen Ihnen die Gebühren gerne persönlich mit.

3. Außergerichtliche Gebühren

Derzeit führen und beenden wir etwa 60 % aller Verhandlungen mit Versicherungen und Kliniken außergerichtlich.
Das heißt: es gibt keinen Prozess.
Das ist manchmal erfolgreicher und fast immer schneller.
Bei außergerichtlichen Verhandlungen zahlen unsere Mandanten das Anwaltshonorar an uns nach

  • dem RVG
    Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ist für alle gleich. Es gilt als transparent.
    Mandanten können es gut kontrollieren. Seine Höhe richtet sich nach dem sog. Gegenstandswert.
    Vereinfacht gesagt: Je größer Ihr Schaden, desto höher unser Honorar; aber auch Ihr Schadensersatz.
  • unserem Stundensatz
    Der beträgt 230 Euro (+ MWSt.). Wir berechnen diesen Stundensatz immer, wenn wir unseren Arbeitsaufwand in Teilen des Mandats NICHT seriös abschätzen können.
    Wie hoch die Schlussrechnung ausfällt, teilen wir mit, sobald diese Schätzung möglich wird.
  • einer Kombination aus RVG und Stundensatz
    Das geschieht, wenn nur ein Teil der Mandatsabwicklung vom Umfang her berechenbar ist – und ein anderer nicht.
    Einen Stundensatz berechnen wir, sobald wir mit einem uns unbekannten Gegner erstmals in eine Verhandlung gehen; wir wissen dann noch nicht, wie eine Versicherung reagieren wird.
    Mandanten zahlen dann nur die Minuten, die wir faktisch für sie tätig sind und erhalten eine minutengenaue Honorardokumentation.
  • einer Pauschale
    Pauschalen sind beliebt bei den Mandanten, denn sie können die Schlusskosten genau vorhersehen. Wir bieten Pauschalen nur, wenn der Umfang der gesamten Angelegenheit berechenbar ist.
    Auf diese Weise ersparen wir uns und unseren Mandanten den Ärger von Nachverhandlungen.

4. Erfolgshonorar

Wenn die Voraussetzungen des § 4a RVG erfüllt sind, kann im Einzelfall auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
Das besprechen wir mit Ihnen und halten es gegebenenfalls schriftlich fest.

5. Pauschalen

Pauschalen gewähren wir in komplexeren Fällen, sofern wir den Arbeitsaufwand genau einschätzen können.
Den Stundensatz zahlen unsere Mandanten, solange wir überhaupt nicht wissen können, wie lange wir an der Sache sitzen (der Klassiker: erste außergerichtliche Verhandlung mit einer uns unbekannten gegnerischen Versicherung).

6. Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherte Mandanten zahlen fast immer nach dem RVG.
Die Versicherung übernimmt nahezu sämtliche anfallende Kosten, die Gerichtskosten und die Gutachterkosten mit Ausnahme der Kopiekosten für die Behandlungsunterlagen und unsere Reisekosten.
Soweit dies nicht der Fall ist, sprechen wir mit unseren Mandanten rechtzeitig über zusätzliche Kosten, wie z.B. Fahrtkosten.
In seltenen Fällen berechnen wir ihnen einen zusätzlichen Stundensatz (s.o.), den sie aus eigener Tasche begleichen.
Bei besonders hohem Arbeitsaufwand besprechen wir im Erfolgsfalle ein Zusatzhonorar.

7. Was wird durch das Honorar abgedeckt?

Wenn wir das Mandat übernehmen,

  • beschaffen wir die Behandlungsunterlagen (oder helfen dabei!)
  • prüfen und bewerten wir den Fall
  • ermitteln wir Ihre Ansprüche
  • machen wir Ihre Ansprüche geltend bei der Haftpflichtversicherung
  • verhandeln wir mit der Haftpflichtversicherung bis zur endgültigen Regulierung
  • oder eben bis zur Ablehnung
  • prüfen die prozessualen Möglichkeiten

8. Wer kontaktiert die Rechtsschutzversicherung?

Unsere Mandanten entscheiden, wer das macht.
In der Regel übernehmen wir das für Sie. Bei Versicherern, die oft aus strukturellen Gründen ihre Zahlungen zu verhindern versuchen, arbeiten wir mit unseren Mandanten zusammen. Wir übernehmen die Vorarbeit und der Mandant unterstützt uns durch regelmäßige Telefonanrufe bei seinem Versicherer.
Gemeinsam mit unseren Mandanten haben wir es noch jedes Mal hinbekommen …

9. Prozessfinanzierer

Prozessfinanzierer arbeiten auf Erfolgsbasis:
Sie übernehmen nur solche Fälle, deren Erfolgsaussichten vor Gericht sie als gut einstufen: Wenn das der Fall ist, strecken sie alle notwendigen Kosten zunächst vor.
Wenn der Prozess gewonnen wird, nehmen sie bis zu 30 % vom gesamten eingeklagten Schaden als ihr Honorar.
Je höher Ihr Schaden, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Prozessfinanzierer für Sie eintritt.
Die Geschäftsbedingungen der Prozessfinanzierer variieren.
In der Regel wird ein Prozessfinanzierer bei einem Schaden ab 50.000 € für Sie eintreten.
Wir arbeiten mit versierten Prozessfinanzierern seit Jahren zusammen.

Kostenklärung für Recherche
Geklärt werden muss aber immer, in welcher Form die Wahrscheinlichkeit eines Behandlungsfehlers oder Aufklärungsfehlers gegenüber dem Prozessfinanzierer nachgewiesen wird und wer hierfür die Kosten übernimmt.

10. Prozesskostenhilfe

Verfügt ein Mandant nicht über das notwendige Einkommen, einen Prozess zu finanzieren und ist er auch nicht rechtsschutzversichert, hat er die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

Prozesskostenhilfe bedeutet, dass

  • der Staat für den Prozess keine Gerichtskosten verlangt
  • die Kosten für den Sachverständigen vom Staat bezahlt werden
  • die eigenen Anwaltskosten werden nach einem ermäßigten Satz ebenfalls vom Staat übernommen
  • aber leider auch, dass die Kosten für den gegnerischen Rechtsanwalt in voller Höhe bezahlt werden müssen, wenn der Prozess trotz Bewilligung von Prozesskostenhilfe verloren geht

Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

Wir informieren Sie über unsere Leistung ebenso gern, detailreich und rechtzeitig wie über Ihre Gegenleistung, das Anwaltshonorar.
Wir sprechen immer mit allen Mandanten die entstehenden Kosten ebenso durch wie die Frage, wer für diese Kosten aufkommt.

„Wir lieben den Kampf um Patientenrechte vor Gericht. Und wir hassen ihn. Er artet in Krieg aus.“

(Rechtsanwalt Jochen Beyerlin)

Rechtsanwälte Jochen und Elke Beyerlin,
Fachanwälte für Medizinrecht, Ravensburg

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Rechtsanwalt Jochen Beyerlin
Fachanwalt für Medizinrecht, Ravensburg


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Fachanwalt für Medizinrecht: Zusammenarbeit mit Krankenkassen. MDK.

Fachanwalt für Medizinrecht: Zusammenarbeit mit Krankenkassen. MDK.
Informationen von Ihren Fachanwälten für Medizinrecht – seit 25 Jahren auf Patientenseite.

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Fachanwalt für Medizinrecht: Hebamme haftet für Behandlungsfehler bei der Geburt

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Fachanwalt für Medizinrecht: Haftung für medizinische Falschbegutachtung

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Ein unterlassenes CTG trotz Indikation kann für die Eltern und das Kind schwere Folgen haben. So kann beispielsweise eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes übersehen werden – Behinderung des Kindes möglich.

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Einfacher Behandlungsfehler bei Übersehen einer skapholunären Dissoziation

Einfacher Behandlungsfehler bei Übersehen einer skapholunären Dissoziation. Unfälle geschehen oft. Nicht selten werden dabei Gelenke in Mitleidenschaft gezogen. Ein Röntgenbild kann dann hilfreich für eine Diagnose sein.

CTG pathologisch. Fetalblutgasanalyse nicht möglich. Kaiserschnitt.

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colitis ulcerosa mit TCM behandelt. Grober Behandlungsfehler

colitis ulcerosa mit TCM behandelt:
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Beweislast bei Aufklärungsfehler. Fachanwalt für Medizinrecht

Um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu wahren, muss der Arzt den Patienten vor einer Behandlung bzw. Operation umfassend aufklären.

Beweiserleichterungen: Medizinisch zweifelsfrei gebotene Befunde nicht erhoben

Beweiserleichterungen: Medizinisch zweifelsfrei gebotene Befunde nicht erhoben. Nach einer Wirbelsäulenoperation ist eine neurologische Untersuchung am nächsten Tag Pflicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung Gesundheitsfragen

Viele Menschen entscheiden sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit (finanziell) abgesichert zu sein. Fragen zu ihrem Gesundheitszustand müssen sie beantworten.

Berufsunfähigkeit: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit

Berufsunfähigkeit: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss bei Vertragsschluss alle für die Versicherung wichtigen Umstände (z.B. Vorerkrankungen) offenlegen.

Beratung über Behandlungsalternative zur Vakuumextraktion

Beratung über Behandlungsalternative zur Vakuumextraktion. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um das Kind zu entbinden. Vor allem bei einer Mehrlingsschwangerschaft muss der Arzt die Mutter über Alternativen zur Vakuumextraktion aufklären.

Bemessung des Pflege-,Betreuungsaufwands Fachanwalt Medizinrecht.

Wenn der Arzt bei der Geburt einen Fehler macht, kann das gravierende Konsequenzen haben. Nicht selten erleiden die Kinder schwerste Schäden und sind für den Rest ihres Lebens aus Pflege angewiesen.

Behandlungsfehler bei Verdacht auf Osteosarkom. Fachanwalt Medizinrecht

Behandlungsfehler bei Verdacht auf Osteosarkom. Wird der Krebs rechtszeitig entdeckt, lässt er sich in den meisten Fällen gut behandeln. In einigen Fällen wird der Krebs wegen eines Arztfehlers jedoch zu spät entdeckt.

Behandlungsfehler bei Implantierung einer Kniegelenkstotalendoprothese

Behandlungsfehler bei Implantierung einer Kniegelenkstotalendoprothese; Verschleiß an den Knien führt oftmals zu starken Schmerzen und Einschränkungen.

Befunderhebung-Fehler: HELLP Syndrom zu spät erkannt

Was ist das HELLP Syndrom? Diese schwangerschaftsbedingte Krankheit steht mit Bluthochdruck in Verbindung und wird auch Präeklampsie bzw. Eklampsie genannt. Das HELLP-Syndrom kann für Mutter und Kind lebensbedrohlich sein.

Aufklärungspflichtverletzung bezüglich alternativer Behandlungsmöglichkeiten

In vielen Fällen werden die Patienten nicht ordnungsgemäß vom Arzt aufgeklärt. Eine ordnungsgemäße Aufklärung ist aber notwendig, damit der Patient in eine Behandlung einwilligen kann.

Aufklärungspflicht vor der Implantation einer zementfreien Hüftprothese

Aufklärungspflicht vor der Implantation einer zementfreien Hüftprothese: Wenn konservative Therapien die Hüftarthrose nicht lindern, kommt ein Gelenkersatz in Betracht.

Aufklärungspflicht beim Kaiserschnitt. Fachanwalt für Medizinrecht.

Ist der Kaiserschnitt eine echte Behandlungsalternative zur vaginalen Geburt, muss der Arzt die Mutter darüber aufklären. Diese Aufklärung durch den Arzt wird oft unterlasen.

Aufklärungspflicht bei Implantation McMinn Hüftprothese. Fachanwalt Medizinrecht

Hüftschmerzen können zu starken Einschränkungen führen. Oftmals ist dann eine Hüftprothese notwendig. Welcher Prothesetyp WIRD AUSGEWÄHLT?

Aufklärungsmängel und Behandlungsfehler unterschiedliche Streitgegenstände

Aufklärungsmängel und Behandlungsfehler sind unterschiedliche Streitgegenstände und können zu gesundheitlichen Schäden beim Patienten führen.

Aufklärungsgespräch bei der deutschen Sprache nicht mächtigen Patient

Viele ausländische Patienten sind kaum oder nicht in der Lage, dem Aufklärungsgespräch zu folgen. In einem solchen Fall muss ein geeigneter Übersetzer herangezogen werden. Geschieht das nicht, kann dem Patienten Schmerzensgeld zustehen.

Aufklärung: Risiko einer Querschnittslähmung bei einer Nukleotomie

Eine Bandscheiben-Operation ist risikoreich. Wird der Patient vom Arzt nicht über alle möglichen Risiken einer Bandscheibenoperation aufgeklärt, steht dem Patienten oft Schmerzensgeld für Schäden nach der Operation zu.

Aufklärung der Schwangeren über die Möglichkeit der Schnittentbindung

Häufig führen Arztfehler während der Geburt zu einem Geburtsschaden beim Kind.
Nicht selten sind schwere Behinderungen des Kindes die Folge. Oft entsteht ein Schadensersatzanspruch.

Ärztlicher Behandlungsfehler: Original-Behandlungsunterlagen und Privatgutachten

Ärztlicher Behandlungsfehler: Original-Behandlungsunterlagen und Privatgutachten. Im Arzthaftungsprozess geht es um zwei Fragen: Behandlungsfehler? Aufklärungsfehler?

Arzthaftungsprozess: Zulassung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

Dieses Wissensungleichgewicht wird in einem Arzthaftungsprozess jedoch zugunsten des Patienten berücksichtigt. Aus diesem Grund braucht der Patient keine Angst vor einem Rechtsstreit mit einem Arzt zu haben.

Arzthaftungsprozess: Vortrag zum Verdienstausfall sehr sorgfältig vorbereiten.

Ein Behandlungsfehler kann zur Folge haben, dass der Geschädigte in seiner Erwerbsfähigkeit zeitlich vollständig bzw. teilweise beschränkt oder dauerhaft eingeschränkt wird.
GUT VORBEREITEN!

Arzthaftungsprozess: Parteianhörung zu einer nicht dokumentierten Untersuchung.

Vorträge des Patienten werden im Prozess bisweilen übergangen. Ein Behandlungsfehler kann dann (fälschlicherweise) als einfacher und nicht als grober Behandlungsfehler eingestuft werden – zum Nachteil des Patienten.

Arzthaftungsprozess: faires Verfahren und Waffengleichheit. Substantiierungspflicht des Patienten

Viele Patienten haben kein medizinisches Fachwissen. Das kann zu einem „Wissensungleichgewicht“ zwischen dem Patienten und dem Arzt in einem Arzthaftungsprozess führen.

Arzthaftung: Unrichtiger Zugang bei einer Bandscheibenoperation

Bandscheibenprobleme verursachen häufig starke Schmerzen. Eine Operation ist dann oftmals das letzte Mittel. Dabei ist der richtigenZugang bei der Bandscheibenoperation entscheidend.

Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch bei mehreren Behandlungsfehlern

Es gibt kein Schmerzensgeld für jeden einzelnen Behandlungsfehler, sondern nur einen einheitlichen Schmerzensgeldanspruch. Die einzelnen Behandlungsfehler führen zu einem Schmerzensgeld.

Arzthaftung: Schmerzensgeld bei nicht ausreichender therapeutischer Sicherungsaufklärung

Arzthaftung: Schmerzensgeld bei nicht ausreichender therapeutischer Sicherungsaufklärung. Erforderliche Behandlungsmaßnahmen müssen verständlich erläutert sein.

Arzthaftung: Schadensersatz wegen Entfernung einer Niere beim Kind

Haben sich die Eltern des Kindes vor der Operation gegen eine Nierenentfernung entschieden, müssen sie bei Komplikationen nochmal über Behandlungsalternativen aufgeklärt werden. Unterlässt das der Arzt, liegt ein Aufklärungsfehler vor.

Arzthaftung: Rechtswidrigkeit der Organentnahme zur Nierenlebendspende

Rechtswidrigkeit der Organentnahme zur Nierenlebendspende: Eine Organspende ist oftmals die letzte Chance für schwer erkrankte Menschen.

Arzthaftung: Patient muss kein med. Fachwissen haben

Kein medizinisches Fachwissen wird vom Patienten erwartet.
Der Patient muss sich für einen Arzthaftungsprozess kein medizinisches Fachwissen aneignen. Medizinische Vorgänge muss er nicht kennen (BGH VI ZR 49/15).